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Sachbereich 3

Aufgaben und Organisation des Sachbereiches 3

Bau des Gewässerbettes

Der Sachbereich 3 des WNA Datteln ist zuständig für die Planung und Durchführung des Streckenausbaus des westdeutschen Kanalnetzes (Rhein-Herne-Kanal, Dortmund-Ems-Kanal, Wesel-Datteln-Kanal und Küstenkanal). Im Zuge des Streckenausbaus wird der Kanal meist vertieft und verbreitert. Kreuzungsbauwerke wie Brücken und Düker müssen an den Ausbau angepasst werden.

Für den Ausbau der Kanäle als Bundeswasserstraßen ist ein Planfeststellungsbeschluss nach dem Bundeswasserstraßengesetz erforderlich. Erst mit einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss besteht Baurecht zum Ausbau der Bundeswasserstraße. Die Planungsphase nimmt bei der Vorbereitung des Kanalausbaus einen großen Zeitraum ein, es sind umfangreiche Untersuchungen nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz notwendig. Erst mit Hilfe dieser Untersuchungen sowie von Baugrund- und Altlastengutachten und Gutachten zur Hydrogeologie lassen sich die Ausbauplanungen konkretisieren und die Lage der Kanaltrasse sowie Ufergestaltungen festlegen. Schon früh im Planungsprozess erfolgt eine Abstimmung mit anderen Behörden und Verbänden sowie betroffenen Grundstückseigentümern und Nutzern der Wasserstraße.

Herausforderung ist stets die Bauausführung unter laufender Schifffahrt. Spundwand- und Böschungsufer müssen so gebaut werden, dass auch während des Ausbaus die Schifffahrt möglich ist. Muss der Kanal zum Beispiel in Dammlagen gedichtet ausgebaut werden, erfolgt dies mit dem Einbau einer abdichtenden Schicht aus speziell dazu aufbereitetem Ton. Spundwände müssen dann tief im wasserdichten Mergel gegründet werden.

So ist der Streckenausbau sowohl planerisch als auch in der Ausführung immer wieder eine Herausforderung.