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Korruptionsprävention

In der Bundeswasserstraßenverwaltung wird der Korruptionsprävention ein hoher Stellenwert beigemessen. Der Umgang mit Haushaltsmitteln in erheblicher Höhe verlangt sowohl ein hohes Maß an Integrität der Beschäftigten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung als auch Transparenz beim Handeln der Verwaltung.

Es ist erklärter Wille der Bundesregierung, den Beschäftigten der Bundesverwaltung eine Richtschnur für ein integres und transparentes Handeln an die Hand zu geben. Dazu hat sie eine Richtlinie erlassen, die verbindliche Vorgaben zur Korruptionsprävention macht. Diese werden in der GDWS umgesetzt.
Präventivmaßnahmen werden sichergestellt und deren Wirksamkeit überprüft. Alle Beschäftigten werden zum Thema Korruptionsprävention geschult und regelmäßig belehrt. Es sind Ansprechpersonen für Korruptionsprävention benannt, die für die Beschäftigten und die Dienststellenleitungen, auch der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter sowie der Wasserstraßen-Neubauämter sowie für Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen dazu zur Verfügung stehen. Die Ansprechpersonen beraten und klären zum Thema Korruptionsprävention auf.

Die Leitsätze für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen fließen in die verbindlichen Regelungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zur Erteilung von Aufträgen ein. Deren Auftragnehmer werden zur Einhaltung des Verhaltenskodex gegen Korruption verpflichtet.

Im Umgang zwischen Auftragnehmern und Auftraggebern ist es üblich, zu bestimmten Anlässen seine Anerkennung und Freude über die gute Zusammenarbeit in Form eines Präsentes zu zeigen. Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ist allerdings die Annahme von Geschenken, auch wenn sie einen geringen Wert darstellen, immer mit einer Anzeigepflicht verbunden bzw. genehmigungspflichtig. Deshalb sollte die Würdigung der guten Zusammenarbeit nicht in Form von Geschenken erfolgen. Dafür hoffen wir auf Ihr Verständnis.

Korruptionsbeauftragter für das Wasserstraßen-Neubauamt Datteln ist Herr Julian Jentjens