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FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt und einem Wasserstraßen-Neubauamt?

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter des Bundes sind für die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und deren Bauwerken zuständig, d. h. sie führen regelmäßige Inspektionen an der Fahrrinne, den Ufern und den Bauwerken durch und betreiben die Schleusen und Wehre. Des Weiteren informieren die Ämter über die aktuelle Situation an den Bundeswasserstraßen, z. B. über Schifffahrtssperren oder Einschränkungen. Außerdem geben die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter die amtlichen Kennzeichen für Boote aus.

Die sieben Wasserstraßen-Neubauämter des Bundes sind für die Instandsetzung, Sanierung und Neubauten an den Bundeswasserstraßen zuständig. Dazu gehören:

  • Instandsetzung, Verlängerung und Neubau von Schleusen
  • Instandsetzung und Neubau von Wehren und Hochwassersperrtoren
  • Neubau von Fischaufstiegsanlagen
  • Anpassung von Schleusenvorhäfen und Bau von Wendestellen
  • Sicherung der Seitenkanäle
  • Dammnachsorge
  • Neubau von Liegestellen

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle