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des Wasserstraßen-Neubauamtes Datteln

Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Artikel 89 Grundgesetz Eigentümer der ehemaligen Reichswasserstraßen, diese wurden nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 zu den heutigen Bundeswasserstraßen umbenannt. Der Bund verwaltet die Bundeswasserstraßen durch eigene Behörden, in diesem Fall die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

Schwerlasttransport (Quelle: Fotolia.com)

Bundeswasserstraßen

Die Bundeswasserstraßen untergliedern sich gemäß § 1 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) in Binnenwasserstraßen und Seewasserstraßen.

Das Netz der Bundeswasserstraßen in Deutschland umfasst ca. 7.300 Kilometer Binnenwasserstraßen und etwa 23.000 Quadratkilometer Seewasserstraßen.

Die Wasserstraßen sind neben dem Straßen-, Flug- und Schienennetz ein unentbehrlicher Verkehrsträger, insbesondere für die Beförderung von Massengütern, für den Containertransport und für die Transporte von gefährlichen Gütern. Die Bundeswasserstraßen dienen neben der verkehrswirtschaftlichen Nutzung der Wasserversorgung, der Erhaltung der Vorflut für den Abfluss von Niederschlägen, für Entwässerungszwecke und zur Abwendung von Hochwasser- und Eisgefährdung.

Neben den wirtschaftlichen Faktoren bieten die Bundeswasserstraßen einen steigenden Erholungsfaktor für die Bevölkerung. Der Wassertourismus an und auf dem Wasser (z. B. Wassersport mit Segel- und Motorbooten, Kanusport, Rudern, Surfen, Wasserskilaufen, Angeln etc.) bekommt ein immer größeres Ansehen.

Für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ergibt sich deshalb die Aufgabe, die verschiedenen verkehrlichen und außerverkehrlichen Funktionen der Wasserstraßen miteinander in Einklang zu bringen.

Quelle: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)

Projekte des Wasserstraßen-Neubauamtes Datteln (WNA Datteln)

In diesem Bereich finden Sie mehr Informationen über die Projekte, an dem das Wasserstraßen-Neubauamt Datteln beteiligt war. Die Projekte sind unterteilt in: