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Ausbaulos 6

Rhein-Herne-Kanal

Ausbaustrecke Herne Ost I

Kurzbeschreibung

Rhein-Herne-Kanal, Los 6, Vorhandener Kanalquerschnitt bei RHK-km 42,300 Vorhandener Kanalquerschnitt bei RHK-km 42,300 Vorhandener Kanalquerschnitt bei RHK-km 42,300, Quelle: WNA Datteln

Das Los 6 des Rhein-Herne-Kanals (RHK) beginnt bei km 38,420 (hinter dem Yachthafen "Emshafen") und endet bei km 42,460 (am Beginn der Landspitze zwischen alter und neuer Fahrt).

Das Ausbaulos befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel im Kreis Recklinghausen.

In der Ausbaustrecke befinden sich die Straßenbrücken "Bladenhorster-Brücke", die den Westring (K49) über den Kanal führt, und "Schemhoff-Brücke", die die Kanalstraße (L645) überführt.

Querschnittserweiterung

Der vorhandene Kanal hat teilweise nur eine Breite von 35 m. Für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs ist eine Kanalwasserspiegelbreite von mindestens 42 m (bei beidseitigem Spundwandausbau) erforderlich. Wenn der Kanal mit dem ökologisch günstigeren Böschungsprofil ausgebaut wird ist eine Wasserspiegelbreite von 55 m erforderlich.

Im derzeitigen Ausbauzustand ist für Schiffe, die den Ausbauabschnitt befahren, nur eine Abladetiefe von 2,50 m zugelassen. Nach dem Ausbau kann der Abschnitt für Fahrzeuge mit einer Abladung von 2,80 m freigegeben werden. Dies macht z. B. für das Großmotorgüterschiff (GMS) eine erhöhte Zuladung von fast 400 t aus, wodurch eine wirtschaftlichere Auslastung der Schiffe ermöglicht wird.

Brücken

Ausbauziel ist die Befahrbarkeit des Kanals mit Containerschiffen in zweilagiger Bestückung. Die Brücken müssen daher eine Mindestdurchfahrtshöhe von 5,25 m besitzen. Um die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu gewährleisten ist eine Mindestdurchfahrtsbreite von 54,20 m erforderlich.

Düker

Im Bereich der Ausbaustrecke Herne Ost I befinden sich keine WSV-eigenen Düker.

Bodenablagerungen

Die im Rahmen des Kanalausbaus anfallenden Bodenmassen, die aufgrund ihrer bodenmechanischen Eigenschaften nicht zum Wiedereinbau geeignet sind, werden auf dafür geeignete Flächen abgelagert.

Ausgleich - Ersatz

Im Rahmen der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen werden eine Umweltverträglichkeit und ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt.

Der in diesem Zusammenhang ermittelte Ausgleichsbedarf wird soweit möglich vor Ort geschaffen. Ausgleich, der aufgrund eines Mangels an geeigneten Flächen nicht vor Ort geschaffen werden kann, wird durch Beteiligung an Flächenpools realisiert.

Projektbeeinflussende Faktoren

Bei der Wasserstraßenplanung müssen vielfältige, nicht aus der eigentlichen technischen Gestaltung herrührende Aspekte berücksichtigt werden.

Die Abstimmung und Integration in das Projekt erfordert oftmals einen erheblichen Anteil an der Gesamtprojektbearbeitungszeit.

Altlasten und Grundwasser

Im Zuge der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen wurden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden ein Schadstoffgutachten gefertigt. Die Ergebnisse gingen in die Planung der Querschnittserweiterung ein.

Grundwasser

Durch die Planungen sind Veränderungen an der derzeit bestehenden Grundwassersituation zu vermeiden. Hierzu wurde eine dreidimensionale Grundwassersimulation erstellt, die die vorhandene Grundwassersituation und die Situation nach dem Ausbau des Kanals darstellt. Die Parameter der Prognoserechnung (z.B. längere und / oder gedichtet Spundwand, Anordnung von temporären Brunnen) wurde solange iterativ verändert bis eine Veränderung ausgeschlossen werden konnte.

Eine Wechselwirkung Grundwasser-Altlasten wird somit ausgeschlossen.

Kampfmittel

Das Gebiet war im Zweiten Weltkrieg einer mäßigen, in Teilbereichen einer starken Bombardierung ausgesetzt. Vor Planungsbeginn wurde der Bereich daher durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst auf Blindgänger überprüft.

Vor Beginn der Baumaßnahmen im Ausbauabschnitt erfolgt die notwendige Räumung des Baubereichs. Zur zusätzlichen Sicherheit werden bei bodeneingreifenden Baumaßnahmen zusätzliche Sondierbohrungen durchgeführt (z. B. Sondierbohrungen in der Spundwandtrasse).

Bergbau

Die Deutsche Steinkohle AG teilt mit, dass im Ausbaubereich keine Einwirkungen durch Abbauvorhaben zu erwarten sind.