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Planfeststellungsverfahren

Dortmund-Ems-Kanal-Nordstrecke

Für den Ersatz der fünf Schleusen im Projekt Neue Schleuse DEK-Nord wurden zwei Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Niedersachsen

Das "Planfeststellungsverfahren für den Ersatz der Großen Schleusen Venhaus, Hesselte und Gleesen einschließlich Anpassung der Vorhäfen" wurde mit der Bekanntmachung im Oktober 2012 eingeleitet. Die Planunterlagen wurden im November/Dezember 2012 öffentlich ausgelegt.

Im Januar 2014 wurden vom WNA Datteln ergänzende Gutachten zum Betriebslärm und zu möglichen dauerhaften Grundwasserveränderungen veröffentlicht. Das WNA Datteln reagierte damit auf Einwendungen betroffener Bürger im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens.

Im Mai 2014 fand in Emsbüren der Erörterungstermin statt.

Der Planfeststellungsbeschluss der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Münster, vom 06.02.2015 lag bei der Stadt Lingen, der Gemeinde Emsbüren und der Samtgemeinde Spelle in der Zeit vom 18.03.2015 bis zum 31.03.2015 öffentlich aus. Gegen den Planfeststellungsbeschluss gingen beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht fristgerecht vier Klagen ein. Daraufhin hat das WNA Datteln am 08.04.2015 bei der Planfeststellungsbehörde einen Antrag auf sofortige Vollziehung gestellt. Da ein hohes öffentliches Interesse an der unverzüglichen Durchführung der Maßnahmen bestand, wurde von der Planfeststellungsbehörde am 27.04.2015 die sofortige Vollziehung für den Neubau der Schleuse Gleesen und Teilmaßnahmen in Hesselte angeordnet.

Am 26.06.2017 stellte das WNA Datteln einen weiteren Antrag auf Erweiterung der sofortigen Vollziehung auf eine ausgenommene Fläche in Gleesen, da der betroffene Kläger seine Klage zurückgenommen hatte. Von der Planfeststellungsbehörde wurde daraufhin am 03.08.2017 die zweite sofortige Vollziehung angeordnet.

Am 15.08.2018 wurde vom WNA Datteln der dritte Antrag auf Erweiterung der sofortigen Vollziehung auf die Oberbodenlagerfläche nördlich des oberen Vorhafens der Schleuse Hesselte gestellt. Die dritte teilweise Anordnung der sofortigen Vollziehung wurde von der Planfeststellungsbehörde am 11.09.2018 angeordnet.

Bereits im Juli 2018 hatte das WNA Datteln einen Antrag auf Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gestellt und dazu den "Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie" vorgelegt. Die Ergänzung wurde erforderlich, um bestehende Auslegungsfragen zu den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) abschließend zu klären. Mit dem ergänzenden Verfahren wurde die Zulässigkeit des bereits planfestgestellten Vorhabens nochmals auf die Vereinbarkeit mit den Vorschriften der WRRL in der Auslegung und Anwendung geprüft. Am 23.10.2018 wurde von der Planfeststellungsbehörde der entsprechende Ergänzungsbescheid erlassen. Auch dieser wurde von einem Kläger fristgerecht angefochten.

Am 10.12.2018 wurde vom WNA Datteln der vierte Antrag auf Erweiterung der sofortigen Vollziehung für die Baumaßnahmen am Schleusenstandort Venhaus gestellt, da in der Zwischenzeit zwei weitere Klagen zurückgenommen worden waren. Die entsprechende Anordnung der Planfeststellungsbehörde vom 07.01.2019 wurde im Februar 2019 bestandskräftig.

Die vierte Klage wurde im Herbst 2020 vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg verhandelt. Mit Urteil vom 02.09.2020 wurde die Klage abgewiesen. Seitdem ist der Planfeststellungsbeschluss vom 06.02.2015 mit dem Ergänzungsbescheid vom 23.10.2018 bestandskräftig.

Nordrhein-Westfalen

Das "Planfeststellungsverfahren für den Ersatz der Großen Schleusen Bevergern und Rodde einschließlich Anpassung der Vorhäfen" wurde mit der Bekanntmachung im Oktober 2012 eingeleitet. Die Planunterlagen wurden im November/Dezember 2012 öffentlich ausgelegt.

Aufgrund von Stellungnahmen und Einwendungen wurde das Bodenablagerungskonzept geändert. Die Planänderungsunterlagen wurden im Januar 2014 öffentlich ausgelegt.
Im April 2014 hat das WNA Datteln für die Schleusenneubauten in NRW ergänzende Gutachten veröffentlicht. Untersucht wurden u. a. der zu erwartende Betriebslärm an den Schleusenstandorten Bevergern und Rodde und mögliche Grundwasserveränderungen aufgrund der Baumaßnahmen. Weiterhin wurden die Baulärmprognosen angepasst. Im Dezember 2014 fand in Hörstel der Erörterungstermin statt.

Der Planfeststellungsbeschluss der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Münster, vom 22.09.2017 lag bei den Städten Rheine, Hörstel und Ibbenbüren in der Zeit vom 07.11.2017 bis zum 20.11.2017 öffentlich aus. Gegen den Planfeststellungsbeschluss ging am 24.11.2017 beim Oberverwaltungsgericht NRW eine Klage ein. Diese wurde am 13.07.2018 zurückgezogen. Seitdem ist der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig.

Bei einer im Jahr 2018 vom Kreis Steinfurt durchgeführten Amphibienuntersuchung wurde festgestellt, dass ein Teil der Alten Fahrt in Bevergern inzwischen von einer größeren Erdkrötenpopulation besiedelt ist. Zur Kompensation der Eingriffe wurde mit den zuständigen Behörden vereinbart, ein zusätzliches Amphibienersatzgewässer herzustellen. Hierfür wurde ein Planänderungsverfahren durchgeführt. Der Planänderungsbescheid der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Münster, vom 17.08.2021 ist seit Oktober 2021 bestandskräftig.

Mit fortschreitender Detailplanung wurde aufgrund neuer Erkenntnisse zum Baugrund festgestellt, dass die Spundwandbauweise zur Herstellung der Schleusenkammer in Rodde nur mit unwägbaren bautechnischen und bauvertraglichen Risiken umgesetzt werden kann. Im Jahr 2022 wurde daher entschieden, dass neben den Häuptern auch die Kammer in Massivbauweise, d. h. aus Stahlbeton hergestellt werden soll. Hierfür wurde ebenfalls ein Planänderungsverfahren durchgeführt. Der Planänderungsbeschluss der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Münster, vom 23.11.2022 ist seit Februar 2023 bestandskräftig.

Planunterlagen

Sämtliche Planfeststellungsunterlagen und Gutachten können auf der Webseite der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Münster eingesehen werden.

Für weitere umfassende Informationen über das Verfahren lesen Sie gerne 

Broschüre zum Thema Bürgerbeteiligung und Planfeststellung