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Glossar

Dortmund-Ems-Kanal-Nordstrecke

Das Projekt in der Fachsprache: Einige zentrale Begriffe.

Betroffene

Als Betroffene werden im Planfeststellungsverfahren alle privaten oder öffentlichen Personen und Einrichtungen verstanden, deren Interessen vom Bauvorhaben berührt werden und die bei öffentlichen Informationsveranstaltungen oder auf Anfrage auch in Einzelgesprächen an den Planungen teilhaben können. Das können z. B. Anlieger und Landwirte oder auch Unternehmen sein, die ihre Waren über den Kanal transportieren. Betroffene haben die Möglichkeit, ihre Einwände im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens einzubringen.

Europaschiff

Dortmund-Ems-Kanal-Nordstrecke, Grafik: Europaschiff (Längsschnitt) Europaschiff Europaschiff (Längsschnitt), Quelle: CREAVIVA Dialogmarketing GmbH & Co. KG

Das Europaschiff ist ein Motorgüterschiff mit bis zu 95 m Länge und bis zu 9,60 m Breite. Bisher war das Europaschiff maßgebend für Ausbau, Betrieb und Instandhaltung vieler Bundeswasserstraßen.

Mit Weiterentwicklung der Schifffahrtstechnik und des Schiffsbaus fahren jedoch mittlerweile immer mehr größere Schiffsklassen wie das Großmotorgüterschiff (GMS) auf den deutschen Kanälen. Darum müssen ihre Kapazitäten entsprechend erweitert werden.

Großmotorgüterschiff (GMS)

Dortmund-Ems-Kanal-Nordstrecke, Grafik: Europaschiff (Längsschnitt) Großmotorgüterschiff Großmotorgüterschiff (Längsschnitt), Quelle: CREAVIVA Dialogmarketing GmbH & Co. KG

Das Großmotorgüterschiff ist die nächste höhere standardisierte Schiffsgröße nach dem Europaschiff. Es ist 110 m lang und 11,45 m breit. Diese Abmessungen sind mittlerweile maßgebend für den Ausbau und die Instandhaltungsmaßnahmen an den größeren deutschen Kanälen.

Schiffe der gleichen Klasse mit noch größeren Abmessungen (Länge 135 m, Breite 11,45 m) werden als übergroße Großmotorgüterschiffe (übergroße GMS) bezeichnet.

Haltung

Als Haltung bezeichnet man die Kanalstrecken-Abschnitt zwischen zwei Schleusen.

Planfeststellungsbehörde

Die Planfeststellungsbehörde führt das Planfeststellungsverfahren durch und fasst den Planfeststellungsbeschluss. Planfeststellungsbehörde für das Projekt Neue Schleusen DEK-Nord ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Münster. Sie hat die Pflicht, Distanz und Neutralität zu wahren und insbesondere gegenüber den Planungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter bzw. der Wasserstraßen-Neubauämter unparteiisch zu urteilen.

Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss umfasst alle erforderlichen Einzelgenehmigungen und Zustimmungen. Er ist zusammen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich auszulegen.

Planfeststellungsverfahren

Alle Baumaßnahmen, die eine wesentliche Umgestaltung der Bundeswasserstraße als Verkehrsweg bewirken, müssen durch ein Planfeststellungsverfahren genehmigt werden. Dabei wird die Umweltverträglichkeit des geplanten Vorhabens in der sogenannten Umweltverträglichkeitsuntersuchung geprüft.

Träger öffentlicher Belange (TöB)

TöB sind Behörden oder Stellen, die öffentliche Sachbereiche verwalten bzw. öffentliche Interessen vertreten. Vereinigungen wie z. B. anerkannte Umweltverbände sind formal gesehen keine TöB, werden bei der Planfeststellungsbehörde jedoch so behandelt.

Träger des Vorhabens (TdV)

Als TdV bezeichnet man die Stelle, die für das Bauprojekt verantwortlich zeichnet. Träger des Vorhabens für das Projekt Neue Schleusen DEK-Nord ist das Wasserstraßen-Neubauamt Datteln.

Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)

Die UVU ist seit 1990 ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, um die Auswirkungen von Baumaßnahmen auf die Umwelt voraussagen bzw. eindämmen zu können und die Zulässigkeit eines Bauvorhabens einzuschätzen. Sie bewertet in allen Einzelheiten die eventuelle Beeinträchtigung der Schutzgüter Mensch, Flora, Fauna, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter.

Wasserstraßen-Neubauamt Datteln (WNA Datteln)

Das WNA Datteln ist zuständig für Neu- und Ausbauvorhaben an den Wasserstraßen im Bereich der GDWS, Münster und bündelt alle Kompetenzen für den Bau von Anlagen an den Bundeswasserstraßen und den Kanalstreckenausbau.

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), Münster

Die GDWS, Münster ist fach- und dienstvorgesetzte Behörde des WNA Datteln. Sie koordiniert und kontrolliert die ihr nachgeordneten Ämter und ist Sitz der Planfeststellungsbehörde, die für die Durchführung der Planfeststellungsverfahren im Bereich der GDWS, Münster zuständig und unabhängig tätig ist.