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Warum müssen Fischaufstiegsanlagen gebaut werden?

Viele Wasserlebewesen, ob Fische oder Wirbellose, nutzen im Laufe ihres Lebens verschiedene Regionen im Unter- und Oberlauf der Flüsse. Bundeswasserstraßen sind dabei die Hauptrouten zwischen Meer und den unterschiedlichen Flussabschnitten. Deswegen müssen sie gut durchwanderbar sein, und zwar sowohl stromauf- als auch stromabwärts.

In den staugeregelten Wasserstraßen ist die notwendige ökologische Durchgängigkeit in der Regel jedoch behindert bzw. stark eingeschränkt. Viele Staustufen sind für Fische und andere Lebewesen ein unüberwindliches Hindernis. Außerdem beeinflussen sie den Sedimenttransport. 
Seit dem Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird dem ökologischen Zustand von Gewässern in Europa eine stärkere Bedeutung zuerkannt und die Durchgängigkeit wurde verpflichtet. Als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen ist die WSV gemäß WHG für die ökologische Durchgängigkeit an den von ihr betriebenen Anlagen zuständig. Um die in der WRRL festgeschriebenen Ziele zu erreichen, muss sie viele ihrer Staustufen ökologisch durchgängiger gestalten.